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Irrglaube: Wer sich wirklich liebt, braucht keinen Ehevertrag

Die häufigsten Fehlvorstellungen im Familienrecht

In allen Rechtsgebieten verbreiten sich immer wieder Irrtümer, die auf einer unsauberen Unterscheidung von Rechtsbegriffen beruhen, so auch im Familienrecht. Im Folgenden werden die am häufigsten vorkommenden Fehlvorstellungen richtig gestellt.

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Irrglaube: Wer sich wirklich liebt, braucht keinen Ehevertrag

Dieser Irrtum bezieht sich weniger auf die Rechtslage als auf die emotionale Ebene. Umso mehr ist hier Vorsicht geboten.  Die Erfahrung zeigt, dass die Liebe enden kann. Gerade für diesen Fall soll ein Ehevertrag verlässliche Regelungen enthalten, um später langwierige Streitigkeiten zu vermeiden, auch wenn man sich bei Beginn der Ehe nicht vorstellen kann, dass die Ehe anders als durch Tod geschieden wird. In einer intakten Beziehung kann man die Dinge auch für die Zukunft vernünftiger und emotionsloser regeln als wenn man tief zerstritten ist und jegliches Vertrauen zueinander erschüttert ist.

Es wird deutlich, dass die Tücke oft im Detail steckt. Insofern ist es immer ratsam, im Falle einer Trennung möglichst zeitnah einen Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Familienrecht zumindest für eine Erstberatung aufzusuchen.

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