Familienrecht

Irrglaube: Für eine einvernehmliche Scheidung braucht man keinen Anwalt zu beauftragen. 

Die häufigsten Fehlvorstellungen im Familienrecht

In allen Rechtsgebieten verbreiten sich immer wieder Irrtümer, die auf einer unsauberen Unterscheidung von Rechtsbegriffen beruhen, so auch im Familienrecht. Im Folgenden werden die am häufigsten vorkommenden Fehlvorstellungen richtig gestellt.

Anwaltliche Vertretung im Scheidungsverfahren

Irrglaube: Für eine einvernehmliche Scheidung braucht man keinen Anwalt zu beauftragen.

Das ist nicht richtig. Jedenfalls der Antragsteller muss beim Familiengericht, welches die Scheidung ausspricht, anwaltlich vertreten sein. In den meisten Fällen herrscht dort Anwaltszwang für jeden, der einen Antrag stellen möchte.  Die Ehescheidung setzt einen Antrag voraus.

Übrigens ist auch die weit verbreitete Annahme, dass die Ehegatten bei der Scheidung unterschreiben müssen, richtig zu stellen. Der Richter spricht das Scheidungsurteil. Eine Unterschrift der Ehegatten ist dabei im Gegensatz zur Eheschließung nicht vorgesehen.

Es wird deutlich, dass die Tücke oft im Detail steckt. Insofern ist es immer ratsam, im Falle einer Trennung möglichst zeitnah einen Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Familienrecht zumindest für eine Erstberatung aufzusuchen.

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