Irrglaube: Bei einer einvernehmlichen Scheidung können sich beide Ehegatten durch ein und denselben Anwalt vertreten lassen.
Die häufigsten Fehlvorstellungen im Familienrecht
In allen Rechtsgebieten verbreiten sich immer wieder Irrtümer, die auf einer unsauberen Unterscheidung von Rechtsbegriffen beruhen, so auch im Familienrecht. Im Folgenden werden die am häufigsten vorkommenden Fehlvorstellungen richtig gestellt.
Anwaltliche Vertretung im Scheidungsverfahren
Irrglaube: Bei einer einvernehmlichen Scheidung können sich beide Ehegatten durch ein und denselben Anwalt vertreten lassen.
Das ist nicht richtig. Der Rechtsanwalt würde sich wegen Parteiverrats strafbar machen. Wie soeben erläutert muss wenigstens der Antragsteller anwaltlich vertreten sein. Wenn weiter kein Streit zwischen den Ehegatten über Unterhalt oder anderes besteht, kann der andere Ehegatte ohne Anwalt geschieden werden. Er braucht dann nur dem Scheidungsantrag des anderen zuzustimmen.
Es wird deutlich, dass die Tücke oft im Detail steckt. Insofern ist es immer ratsam, im Falle einer Trennung möglichst zeitnah einen Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Familienrecht zumindest für eine Erstberatung aufzusuchen.