Familienrecht

Irrglaube: Eine Scheidung ist nur mit Zustimmung des anderen Ehegatten möglich.

Die häufigsten Fehlvorstellungen im Familienrecht

In allen Rechtsgebieten verbreiten sich immer wieder Irrtümer, die auf einer unsauberen Unterscheidung von Rechtsbegriffen beruhen, so auch im Familienrecht. Im Folgenden werden die am häufigsten vorkommenden Fehlvorstellungen richtig gestellt.

Fehlender Scheidungswille eines Ehegatten

Irrglaube: Eine Scheidung ist nur mit Zustimmung des anderen Ehegatten möglich.

Voraussetzung für de Scheidung ist, dass die Ehe zerrüttet ist. Das wird bei einer Trennungszeit von drei Jahren unwiderlegbar vermutet. Wenn die Trennung mindestens ein Jahr her ist, wird die Ehe auch ohne Zustimmung des anderen Ehegatten geschieden, wenn der antragstellende Ehegatte deutlich macht, dass aus seiner Sicht keine Chance besteht, die eheliche Lebensgemeinschaft wieder herzustellen.

Es wird deutlich, dass die Tücke oft im Detail steckt. Insofern ist es immer ratsam, im Falle einer Trennung möglichst zeitnah einen Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Familienrecht zumindest für eine Erstberatung aufzusuchen.

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