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Teilungskosten 

BGH · Beschluss vom 18. März 2015 · Az. XII ZB 74/12

Januar 20, 2018Januar 20, 2018 Ute Schniering 0 Kommentare Alimente, alleiniges Sorgerecht, Amtsgericht, Anwaltskostenrechner, Gerichtskosten, Kaufsucht, Kindergeld Höhe, Kindesunterhalt berechnen, Lebensgemeinschaft, Lebenspartnerschaft, nachehelicher Unterhalt, Rentenanspruch, scheiden, Scheidung Kosten, Scheidungsantrag, Schwiegermutter, Standesamt, Trennung verarbeiten, Unterhalt nach Scheidung, Unterhaltsrecht, Wohnrecht, Zugewinnausgleich

a) Gegen die im Rahmen einer Mischkalkulation vorgenommene Pauschalierung der Teilungskosten in Form eines Prozentsatzes in Höhe von 2-3 %

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